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LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verjährung bei Nichtbetreiben nach Aussetzung gem. §§ 167; 246 ZPO
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verjährung bei Nichtbetreiben nach Aussetzung gem. §§ 167; 246 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergang von Annahmeverzugsansprüchen auf die Erben; Präklusion von Verjährungseinsprüchen bei unterbliebener Zurückweisung des Angriffsmittels; Aussetzung eines Verfahrens wegen der Ungewissheit der Erbfolge; Notwendigkeit des Ergehens eines formellen Beschlusses für ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 167 § 246; BGB § 207 § 211 Abs. 2 (a.F.)
Verjährung bei Nichtbetreiben des Verfahrens nach Aussetzung zur Erbscheinerteilung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 01.09.2004 - 11 (22) Ca 9264/03
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89
Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung
Auszug aus LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04
Denn § 211 Abs. 2 BGB a. F. enthielt insoweit eine Sondervorschrift im Verhältnis zu § 201 BGB a. F. Mit dem Ende der Unterbrechung begann sofort die neue zweijährige Verjährung (BAG 29.03.1990 NJW 1990, 2578, 2579).
- BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem …
Hierzu muss der Erbe, der sich gegen die Verjährung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs wendet, auch vortragen und gegebenenfalls beweisen, wann die sechsmonatige Frist des § 207 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (§ 211 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) in Gang gesetzt wurde (LAG Köln, Urteil vom 4. März 2005 - 4 Sa 1198/04, Tz. 24 f. - dokumentiert bei juris;… MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., § 211 Rdn. 2 - unter Bezugnahme auf § 210 Rdn. 6). - OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch Zweckerreichung - Wegfall des …
Der Senat ist deshalb mit dem LAG Köln (Urteil vom 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04, nicht veröffentlicht) der Ansicht, dass jedenfalls in Fällen unstreitiger Erbfolge die Erteilung des Erbscheins den Aussetzungsgrund wegfallen lässt.