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   LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04   

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https://dejure.org/2005,10320
LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04 (https://dejure.org/2005,10320)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04 (https://dejure.org/2005,10320)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. März 2005 - 4 Sa 1198/04 (https://dejure.org/2005,10320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verjährung bei Nichtbetreiben nach Aussetzung gem. §§ 167; 246 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verjährung bei Nichtbetreiben nach Aussetzung gem. §§ 167; 246 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Annahmeverzugsansprüchen auf die Erben; Präklusion von Verjährungseinsprüchen bei unterbliebener Zurückweisung des Angriffsmittels; Aussetzung eines Verfahrens wegen der Ungewissheit der Erbfolge; Notwendigkeit des Ergehens eines formellen Beschlusses für ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

    Auszug aus LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04
    Denn § 211 Abs. 2 BGB a. F. enthielt insoweit eine Sondervorschrift im Verhältnis zu § 201 BGB a. F. Mit dem Ende der Unterbrechung begann sofort die neue zweijährige Verjährung (BAG 29.03.1990 NJW 1990, 2578, 2579).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Hierzu muss der Erbe, der sich gegen die Verjährung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs wendet, auch vortragen und gegebenenfalls beweisen, wann die sechsmonatige Frist des § 207 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (§ 211 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) in Gang gesetzt wurde (LAG Köln, Urteil vom 4. März 2005 - 4 Sa 1198/04, Tz. 24 f. - dokumentiert bei juris; MünchKommBGB/Grothe, 5. Aufl., § 211 Rdn. 2 - unter Bezugnahme auf § 210 Rdn. 6).
  • OLG Rostock, 13.04.2006 - 1 U 1/06

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch Zweckerreichung - Wegfall des

    Der Senat ist deshalb mit dem LAG Köln (Urteil vom 04.03.2005 - 4 Sa 1198/04, nicht veröffentlicht) der Ansicht, dass jedenfalls in Fällen unstreitiger Erbfolge die Erteilung des Erbscheins den Aussetzungsgrund wegfallen lässt.
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